Entgeltfortzahlung - Einheit des Verhinderungsfalls
Leitsatz
Nach dem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit auf die Dauer von sechs Wochen begrenzt, wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
Ein einheitlicher Verhinderungsfall ist regelmäßig hinreichend indiziert, wenn zwischen einer "ersten" krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und einer dem Arbeitnehmer im Wege der "Erstbescheinigung" attestierten weiteren Arbeitsunfähigkeit ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht. Hiervon ist auszugehen, wenn die bescheinigten Arbeitsverhinderungen zeitlich entweder unmittelbar aufeinanderfolgen oder zwischen ihnen lediglich ein für den erkrankten Arbeitnehmer arbeitsfreier Tag oder ein arbeitsfreies Wochenende liegt.
Fundstelle(n): BB 2020 S. 819 Nr. 14 BB 2021 S. 443 Nr. 7 DB 2019 S. 17 Nr. 51 DB 2020 S. 6 Nr. 12 DStR 2019 S. 12 Nr. 51 DStR 2020 S. 510 Nr. 10 NJW 2020 S. 10 Nr. 14 NJW 2020 S. 1386 Nr. 19 ZIP 2020 S. 1 Nr. 1 ZIP 2020 S. 788 Nr. 16 GAAAH-44256