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BAG Beschluss v. - 1 ABR 35/18

Gesetze: Art 4 Abs 2 EGRL 14/2002, § 106 Abs 1 S 1 BetrVG, § 106 Abs 1 S 2 BetrVG, § 109 BetrVG

Wirtschaftsausschuss - Einigungsstelle

Leitsatz

Der Wirtschaftsausschuss ist lediglich über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens zu unterrichten, in dem er nach § 106 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gebildet ist, nicht aber über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des dieses beherrschenden Unternehmens.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2019:171219.B.1ABR35.18.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 2043 Nr. 37
DStR 2020 S. 14 Nr. 18
NJW 2020 S. 10 Nr. 15
ZIP 2020 S. 783 Nr. 16
AAAAH-44258

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