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BAG Urteil v. - 8 AZR 509/18

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch über die Zahlung von zwei Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB iHv. insgesamt 80,00 Euro wegen Verzugs der Beklagten mit der Zahlung rückständiger Vergütung für die Monate April und Mai 2017.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2019:241019.U.8AZR509.18.0

Fundstelle(n):
PAAAH-44321

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