(Hinweispflicht eines Gerichts bei unzureichendem Beweisantritt einer Partei bezüglich rechtzeitigem Eingang eines Schriftsatzes)
Leitsatz
Wenn das Berufungsgericht zu dem Ergebnis kommt, dass die anwaltliche und eidesstattliche Versicherung des Prozessbevollmächtigten einer Partei keinen vollen Beweis für die fristgerechte Einreichung der Berufungsbegründung erbringt, hat es die Partei darauf hinzuweisen und ihr Gelegenheit zu geben, Zeugenbeweis anzutreten oder auf andere Beweismittel zurückzugreifen (st. Rspr., vgl. nur , NJW 2007, 3069 und , NJW 2007, 1457). Allein der Hinweis, dass das Berufungsgericht im Freibeweisverfahren entscheiden will, genügt dafür nicht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2020:280120BVIZB38.17.0
Fundstelle(n): NJW 2020 S. 1225 Nr. 17 NJW 2020 S. 8 Nr. 14 JAAAH-44323