Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - VI ZB 38/17

Gesetze: § 139 Abs 2 ZPO, § 284 ZPO, § 418 Abs 2 ZPO, § 520 ZPO

(Hinweispflicht eines Gerichts bei unzureichendem Beweisantritt einer Partei bezüglich rechtzeitigem Eingang eines Schriftsatzes)

Leitsatz

Wenn das Berufungsgericht zu dem Ergebnis kommt, dass die anwaltliche und eidesstattliche Versicherung des Prozessbevollmächtigten einer Partei keinen vollen Beweis für die fristgerechte Einreichung der Berufungsbegründung erbringt, hat es die Partei darauf hinzuweisen und ihr Gelegenheit zu geben, Zeugenbeweis anzutreten oder auf andere Beweismittel zurückzugreifen (st. Rspr., vgl. nur , NJW 2007, 3069 und , NJW 2007, 1457). Allein der Hinweis, dass das Berufungsgericht im Freibeweisverfahren entscheiden will, genügt dafür nicht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:280120BVIZB38.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 1225 Nr. 17
NJW 2020 S. 8 Nr. 14
JAAAH-44323

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank