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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 88/16 EFG 2020 S. 595 Nr. 8

Gesetze: AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; AO § 41 Abs. 1 Satz 1 ; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Irrtum der für die Kapitalgesellschaft handelnden Person

Leitsatz

Ein Irrtum der für die Kapitalgesellschaft handelnden Person steht der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dann nicht entgegen, wenn der Irrtum einem gedachten ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nicht unterlaufen wäre.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 11/2020 S. 505
EFG 2020 S. 595 Nr. 8
GmbH-StB 2020 S. 222 Nr. 7
ZAAAH-44348

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