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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht  Beschluss v. - 3 K 56/15

Gesetze: FGO §§ 150 ff. ; § 727 ZPO ; AnfG § 16 ; AnfG § 17

Keine vollstreckbare Ausfertigung eines gegen einen vollstreckbaren Verwaltungsakt gerichteten klageabweisenden Urteils für den Insolvenzverwalter

Leitsatz

Weist das Gericht eine gegen einen vollstreckbaren Verwaltungsakt gerichtete Klage ab, vollstreckt der Abgabenberechtigte nicht aus dem (abweisenden) Urteil, sondern nach wie vor aus dem Verwaltungsakt. Eine vollstreckbare Ausfertigung für den Insolvenzverwalter kann nicht erteilt werden.

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Fundstelle(n):
JAAAH-44349

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