Eingruppierung - Erzieher in Kinder- und Jugendpsychiatrie
Leitsatz
1. Erzieherinnen und Erzieher mit entsprechender Tätigkeit waren im Geltungsbereich des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten des Landschaftsverbandes Westfalen - Lippe in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts vom (TVÜ-LWL) lediglich bis zum Krankenschwestern und Krankenpflegern in der Eingruppierung gleichgestellt.
2. Bereits mit der Einführung der Entgeltgruppen für den Sozial- und Erziehungsdienst im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD/VKA) zum - und nicht erst durch die am in Kraft getretene neue Entgeltordnung in der Anlage 1 zum TVöD/VKA - ist diese Gleichstellung entfallen. Seither gelten auch für Erzieherinnen und Erzieher, die in Krankenhäusern beschäftigt sind, uneingeschränkt die besonderen Tätigkeitsmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst.