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BSG Urteil v. - B 14 AS 45/18 R

Gesetze: § 63 Abs 1 S 1 SGB 10, § 45 Abs 1 SGB 1, § 78 SGG, § 8 Abs 1 RVG, § 197 Abs 1 Nr 3 BGB

Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - Verjährungsfrist

Leitsatz

Der Anspruch auf Erstattung von Kosten im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren unterliegt der vierjährigen Verjährung.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:121219UB14AS4518R0

Fundstelle(n):
YAAAH-44438

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