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BAG Urteil v. - 8 AZR 278/18

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Revision noch darüber, ob die Beklagte der Klägerin zur Erstattung der Kosten verpflichtet ist, die dieser dadurch entstanden sind, dass ihr Prozessbevollmächtigter in ihrem Auftrag ihr zustehende Schadensersatzansprüche gegenüber der Beklagten vorgerichtlich geltend gemacht hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2019:281119.U.8AZR278.18.0

Fundstelle(n):
OAAAH-44758

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