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Finanzgericht Hamburg   v. - 1 K 66/19

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

Kindergeld für ein erkranktes Kind, welches sich aus gesundheitlichen Gründen nicht um einen Ausbildungsplatz bemühen kann

Leitsatz

Ein Kind das ausbildungswillig ist, aber zeitweise wegen einer Erkrankung nicht in der Lage, sich um einen Ausbildungsplatz zu bemühen, ist es ebenso zu behandeln wie ein Kind, das sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, einen solchen aber nicht findet und deshalb nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen ist.

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Fundstelle(n):
BAAAH-45059

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