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BGH Beschluss v. - XII ZB 291/19

Gesetze: § 15 Abs 2 FamFG, § 41 Abs 1 FamFG, § 64 Abs 2 S 4 FamFG, § 189 ZPO

Betreuungssache: Behebung des Formmangels der fehlenden Unterzeichnung einer Beschwerdeschrift; Voraussetzung für die Heilung der fehlerhaften Zustellung einer Entscheidung

Leitsatz

1. Der Formmangel der fehlenden Unterzeichnung der Beschwerdeschrift kann bis zum Ablauf der Beschwerdefrist behoben werden; hierzu genügt ein vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten eigenhändig unterzeichnetes Schreiben, welches eindeutig auf die Beschwerdeschrift Bezug nimmt.

2. Die Heilung der fehlerhaften Zustellung einer Entscheidung kommt nur dann in Betracht, wenn eine formgerechte Zustellung von dem Gericht wenigstens angestrebt worden ist; an diesem Zustellungswillen fehlt es, wenn sich das Gericht von vornherein bewusst dafür entscheidet, von der förmlichen Zustellung der Entscheidung an den Beteiligten abzusehen, und die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post anordnet.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:190220BXIIZB291.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 10 Nr. 16
NJW 2021 S. 2297 Nr. 31
NJW-RR 2020 S. 648 Nr. 11
CAAAH-45264

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