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BMF - III C 3 - S 7172/19/10002 :003 BStBl 2020 I S. 291

Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG); Umsatzsteuerliche Behandlung der Eingliederungshilfe- und Sozialhilfeleistungen

Bezug:

Bezug: BStBl 2004 II S. 849

I.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) am wurde das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen mit Wirkung zum reformiert. Die bisher für in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe lebende Menschen mit Behinderungen von den Trägern der Sozialhilfe finanzierten und erbrachten sog. „Komplexleistungen“ nach dem SGB XII werden künftig bei erwachsenen Menschen mit Behinderungen in der Regel in behinderungsbedingte Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX 2 (sog. Fachleistungen) und in existenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII (u. a. Regelsatz, Bedarfe für Unterkunft und Heizung) getrennt. Die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX 2 (bisher im 6. Kapitel SGB XII verankert) werden künftig nicht mehr abhängig von der Wohnform, sondern personenzentriert erbracht. Infolge dessen wurde auch die bisherige Aufgliederung in ambulante, teilstationäre und vollstationäre Leistungen zum aufgegeben. Dies hat zur Folge, dass die Begrifflichkeit der „Einrichtung“ im neuen Leistungsrec...

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