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BFH Beschluss v. - XI B 117/19

Gesetze: EstG § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Satz 2; GG Art. 3 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Im Wesentlichen inhaltsgleich mit : Absetzung für Abnutzung; kein längerer Zeitraum als von § 7 Abs. 4 EStG vorgesehen

Leitsatz

1. NV: Die Rechtsfrage, ob § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG analog auf die Fälle, in denen die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes die gesetzliche Nutzungsdauer von 33 Jahren (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG) übersteigt, anzuwenden ist, ist geklärt. Sie ist zu verneinen.

2. NV: § 7 Abs. 4 EStG ist verfassungsgemäß.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.090120.XIB117.19.0

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 10/2020 S. 454
BFH/NV 2020 S. 609 Nr. 7
KAAAH-45283

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