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BFH Beschluss v. - XI B 2/19

Gesetze: EstG § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Satz 2; GG Art. 3 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Die Entscheidung ist nachträglich zur Auswertung bestimmt worden

Leitsatz

Absetzung für Abnutzung; kein längerer Zeitraum als von § 7 Abs. 4 EStG vorgesehen

1. NV: Die Rechtsfrage, ob § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG analog auf die Fälle, in denen die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes die gesetzliche Nutzungsdauer von 33 Jahren (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG) übersteigt, anzuwenden ist, ist zu verneinen.

2. NV: § 7 Abs. 4 EStG ist verfassungsgemäß.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.280519.XIB2.19.0

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 10/2020 S. 454
BFH/NV 2020 S. 561 Nr. 6
DStZ 2020 S. 298 Nr. 9
FR 2020 S. 573 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2020 S. 954
StuB-Bilanzreport Nr. 8/2020 S. 319
UAAAH-45284

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