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BFH Beschluss v. - IX S 24/19

Gesetze: FGO § 133a; FGO § 96 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1

Anhörungsrüge: Vorliegen einer Gehörsverletzung

Leitsatz

NV: Eine Gehörsverletzung liegt nicht vor, wenn der Vortrag des Rügeführers seitens des Gerichts ersichtlich zur Kenntnis und dazu in der Entscheidung auch Stellung genommen wurde.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.210120.IXS24.19.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2020 S. 223 Nr. 7
BFH/NV 2020 S. 564 Nr. 6
HFR 2020 S. 629 Nr. 7
JAAAH-45292

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