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OFD Nordrhein-Westfalen -

Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarungen unter Abtretung der Steuererstattungsansprüche

Kurzinformation LSt Nr. 02/2019

Bezug:

Bezug: BStBl 2010 II S. 639

In Nettolohnvereinbarungen ist häufig geregelt, dass der Arbeitgeber die Steuerberatungskosten für die Erstellung der ESt-Erklärung trägt.

Die Übernahme von Steuerberatungskosten durch den Arbeitgeber führt grds. zum Zufluss eines geldwerten Vorteils.

Der BFH hat nunmehr jedoch mit Urteil vom (VI R 28/17, ist zur Veröffentlichung im BStBl vorgesehen und damit allgemein anwendbar) entschieden, dass ein Arbeitgeber, der mit seinem Arbeitnehmer unter Abtretung der Steuererstattungsansprüche eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen hat, diesem keinen Arbeitslohn zuwendet, wenn er die Steuerberatungskosten für die Erstellung der ESt-Erklärung des Arbeitnehmers übernimmt.

Der BFH hat damit seine bisherige Auffassung (vgl. , BStBl 2010 II S. 639 = DB 2010 S. 706) geändert. Zwar liege der Abschluss einer Nettolohnvereinbarung an sich nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Daraus allein könne aber nicht (mehr) der Schluss gezogen werden, dass die Übernahme von Steuerberatungskosten Arbeitslohn darstelle. Vielmehr seien alle Umstände des Einzelfalls im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu berücksichtigen. Maßgeblich sei in dem Zus...

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