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BGH Urteil v. - VII ZR 33/19

Gesetze: § 642 Abs 2 BGB

Bauvertrag: Angemessene Entschädigung bei Mitwirkungsverzug des Bestellers

Leitsatz

§ 642 BGB erfordert eine Abwägungsentscheidung des Tatrichters auf der Grundlage der in § 642 Abs. 2 BGB genannten Kriterien. Dabei ist die angemessene Entschädigung im Ausgangspunkt an den auf die unproduktiv bereitgehaltenen Produktionsmittel entfallenden Vergütungsanteilen einschließlich der Anteile für allgemeine Geschäftskosten sowie für Wagnis und Gewinn zu orientieren.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:300120UVIIZR33.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 1293 Nr. 18
NJW 2020 S. 8 Nr. 15
WM 2020 S. 1125 Nr. 24
NAAAH-45376

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