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BGH Urteil v. - XIII ZR 10/19

Gesetze: § 74 S 1 EEG 2014, § 60 Abs 4 S 2 EEG 2014, § 352 Abs 2 HGB

Erneuerbare Energie: Mitteilungspflicht des Elektrizitätsversorgungsunternehmens bei Lieferung größerer Energiemengen an Letztverbraucher als dem Übertragungsnetzbetreiber gemeldet - EEG-Umlage-Verzinsung I

Leitsatz

EEG-Umlage-Verzinsung I

Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht nach § 74 Satz 1 EEG 2014 liegt vor, wenn ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen eine größere Energiemenge an Letztverbraucher geliefert als dem Übertragungsnetzbetreiber gemeldet hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:180220UXIIIZR10.19.0

Fundstelle(n):
WM 2020 S. 885 Nr. 19
XAAAH-45377

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