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BGH Urteil v. - VIII ZR 267/17

Gesetze: § 435 BGB

Kaufvertrag: Rechtsmangel durch spätere Eintragung des Fahrzeugs in das Schengener Informationssystem

Leitsatz

Eine bei Gefahrübergang bestehende Eintragung eines Kraftfahrzeugs in das Schengener Informationssystem (SIS) stellt einen Rechtsmangel dar, für den der Verkäufer grundsätzlich haftet. Allein ein bei Gefahrübergang vorliegendes tatsächliches Geschehen, das erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einer SIS-Eintragung führt, genügt demgegenüber nicht (im Anschluss an , NJW 2017, 1666 Rn. 14 und vom - VIII ZR 233/15, NJW 2017, 3292 Rn. 10).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:260220UVIIIZR267.17.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 833 Nr. 15
NJW 2020 S. 1669 Nr. 23
NJW 2020 S. 9 Nr. 17
WM 2020 S. 1136 Nr. 24
ZIP 2020 S. 880 Nr. 18
NAAAH-45697

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