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BGH Beschluss v. - EnVR 33/19

Gesetze: § 83 EnWG, § 113 Abs 5 S 2 VwGO, § 121 VwGO

Umfang der Bindungswirkung der gerichtlichen Verpflichtung der Regulierungsbehörde - Energieversorgung Halle Netz GmbH

Leitsatz

Energieversorgung Halle Netz GmbH

Verpflichtet das Gericht die Regulierungsbehörde, einen Betroffenen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden, entfaltet die Entscheidung auch insoweit Bindungswirkung, als das Gericht die zu beachtende Rechtsauffassung in den Entscheidungsgründen darlegt. Dies gilt sowohl zugunsten als auch zulasten des Beschwerdeführers.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:110220BENVR33.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 11 Nr. 19
WM 2021 S. 85 Nr. 2
CAAAH-46035

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