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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 KR 82/19 KL

Die Klägerin wendet sich gegen einen Schiedsspruch der Beklagten, der gemeinsamen Schiedsstelle nach § 130b Abs. 5 Sozialgesetzbuch/Fünftes Buch (SGB V).

Fundstelle(n):
RAAAH-46124

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