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BVerwG Beschluss v. - 2 WRB 1/19

Gesetze: § 5 Abs 1 WBO, § 6 Abs 1 WBO, § 242 BGB, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 6 Abs 1 MRK

Zugang einer Wehrbeschwerde durch Abgabe beim Offizier vom Wachdienst

Leitsatz

Disziplinarvorgesetzte müssen durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass schriftliche Beschwerden bis zum Ablauf der Beschwerdefrist um 24 Uhr eingelegt werden können. Andernfalls kann die Berufung auf den Fristablauf treuwidrig sein und gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstoßen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2020:270220B2WRB1.19.0

Fundstelle(n):
XAAAH-46323

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