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BGH Urteil v. - AnwZ (Brfg) 71/18

Gesetze: § 46 Abs 2 S 1 BRAO, § 46 Abs 5 S 1 BRAO, § 46 Abs 5 S 2 BRAO, § 46a Abs 1 S 1 BRAO

Tätigkeit des Syndikusrechtsanwalts in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers bei Drittberatungen

Tatbestand

Der Kläger ist im Bezirk der Beklagten als Rechtsanwalt zugelassen. Mit Arbeitsvertrag vom 9. August 2006 wurde er bei der V.   GmbH als "D&OSchadenspezialist" eingestellt. Geschäftsgegenstand der V.  GmbH (fortan auch: Arbeitgeberin) ist die Vermittlung und die Betreuung von Erst- und Rückversicherungsverträgen zur Abdeckung von Vermögensschaden Haftpflichtrisiken im Auftrag von Versicherern, die sich zu einer Mitversicherungsgemein-schaft (fortan: V.     -Versicherungsgemeinschaft) zusammengeschlossen haben. Die Arbeitgeberin des Klägers erbringt Dienstleistungen für die Mitglieder der V.   -Versicherungsgemeinschaft. Sie erarbeitet Vertragsentwürfe, verwaltet Verträge, treibt Prämien ein, bearbeitet Schadensfälle, zahlt Schadenssummen aus und führt Prozesse. Die Mitglieder der Versicherungsgemeinschaft sind zugleich Gesellschafter der Arbeitgeberin des Klägers.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:030220UANWZ.BRFG.71.18.0

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 12 Nr. 25
NJW-RR 2020 S. 443 Nr. 7
QAAAH-46775

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