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EuGH Urteil v. - C-323/18

Gesetze: AEUV Art 107 Abs 1, AEUV Art 108 Abs 3, AEUV Art 56, AEUV Art 63, AEUV Art 65, AEUV Art 110, AEUV Art 18, AEUV Art 26, AEUV Art 49, AEUV Art 54, AEUV Art 55

Ungarische Sondersteuern auf Umsatz von Telekommunikations- und Einzelhandelsunternehmen unionsrechtskonform

Leitsatz

Die Art. 49 und 54 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, mit denen eine stark progressive Umsatzsteuer eingeführt wird, deren effektive Steuerlast hauptsächlich von Unternehmen getragen wird, die unmittelbar oder mittelbar von Angehörigen anderer Mitgliedstaaten oder von Gesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat kontrolliert werden, weil dies die umsatzstärksten Unternehmen auf dem betreffenden Markt sind, nicht entgegenstehen.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2020:140

Fundstelle(n):
MAAAH-46892

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