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LSG Bayern Urteil v. - L 5 KR 460/18

Streitig ist, ob die Beklagte die Klägerin im Wege eines Haftungsbescheides in Anspruch nehmen durfte für Forderungen von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen gegen eine vormalige Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), deren Mitgesellschafterin die Klägerin war.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
QAAAH-46895

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