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BGH Beschluss v. - XII ZB 446/19

Gesetze: § 233 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an Büroorganisation bei Änderung der eingetragenen Frist

Leitsatz

Überträgt ein Rechtsanwalt die Notierung von Fristen einer Kanzleikraft, muss er durch geeignete organisatorische Maßnahmen oder durch konkrete Einzelanweisung sicherstellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden. Bei notwendiger Korrektur einer Rechtsmittelfrist muss eine mündliche Einzelanweisung klar und präzise beinhalten, dass die Frist sofort und vor allen anderen Aufgaben im Fristenkalender zu korrigieren ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom - XII ZB 458/19).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:110320BXIIZB446.19.0

Fundstelle(n):
DB 2020 S. 6 Nr. 19
NJW 2020 S. 8 Nr. 19
NJW-RR 2020 S. 940 Nr. 15
XAAAH-46926

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