Gesetze: § 2 Abs 1 Nr 5 Buchst a SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 5 Buchst b SGB 7, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 123 SGB 7, § 124 Nr 1 SGB 7
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Hofübergabe an Familienangehörigen - Verpflichtung aus Altenteilervertrag - örtlicher Zusammenhang - Verarbeitung der Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Unternehmens - freie Beheizung der Altenteiler - Brennholzgewinnung im Wald des Staatsforstes
Leitsatz
Bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus Altenteilerverträgen stehen landwirtschaftliche Unternehmer und deren Familienangehörige nur dann unter Unfallversicherungsschutz, wenn die Verrichtung in einem örtlichen Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Unternehmen erbracht wird oder Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Unternehmens verarbeitet werden.