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EuGH Urteil v. - C-253/18

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verkehr – Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße – Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 – Art. 5 Abs. 1 und 2 – Direktvergabe – Verträge über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und Straßenbahnen – Voraussetzungen – Richtlinie 2014/24/EU – Art. 12 – Richtlinie 2014/25/EU – Art. 28

Leitsatz

Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates ist dahin auszulegen, dass er auf die Direktvergabe von Verträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen, die nicht die Form von Konzessionen im Sinne der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Konzessionsvergabe annehmen, nicht anwendbar ist.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2019:386

Fundstelle(n):
DAAAH-47076

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