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BGH Beschluss v. - I ZB 64/19

Gesetze: § 180 S 1 ZPO, § 180 S 2 ZPO, § 189 ZPO

Heilung eines Zustellungsmangels ohne tatsächlichen Zugang des Originals; rechtliches Gehör bei Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche - Übermittlung per E-Mail

Leitsatz

Übermittlung per E-Mail

Für den tatsächlichen Zugang als Voraussetzung der Heilung eines Zustellungsmangels gemäß § 189 ZPO ist nicht der Zugang des zuzustellenden Originals erforderlich. Die erfolgreiche Übermittlung einer (elektronischen) Kopie in Form - beispielsweise - eines Telefaxes, einer Fotokopie oder eines Scans ist ausreichend. Die bloße mündliche Überlieferung oder eine handschriftliche oder maschinen-schriftliche Abschrift des zuzustellenden Originals führen dagegen wegen der Fehleranfälligkeit einer solchen Übermittlung nicht zur Heilung des Zustellungsmangels.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:120320BIZB64.19.0

Fundstelle(n):
DB 2020 S. 1008 Nr. 19
NJW 2020 S. 10 Nr. 20
WM 2021 S. 504 Nr. 10
SAAAH-47084

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