Heilung eines Zustellungsmangels ohne tatsächlichen Zugang des Originals; rechtliches Gehör bei Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche - Übermittlung per E-Mail
Leitsatz
Übermittlung per E-Mail
Für den tatsächlichen Zugang als Voraussetzung der Heilung eines Zustellungsmangels gemäß § 189 ZPO ist nicht der Zugang des zuzustellenden Originals erforderlich. Die erfolgreiche Übermittlung einer (elektronischen) Kopie in Form - beispielsweise - eines Telefaxes, einer Fotokopie oder eines Scans ist ausreichend. Die bloße mündliche Überlieferung oder eine handschriftliche oder maschinen-schriftliche Abschrift des zuzustellenden Originals führen dagegen wegen der Fehleranfälligkeit einer solchen Übermittlung nicht zur Heilung des Zustellungsmangels.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2020:120320BIZB64.19.0
Fundstelle(n): DB 2020 S. 1008 Nr. 19 NJW 2020 S. 10 Nr. 20 WM 2021 S. 504 Nr. 10 SAAAH-47084