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BGH Beschluss v. - V ZR 101/19

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 27 WoEigG, § 373 ZPO, § 377 ZPO

Ablehnung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit aufgrund fehlender Erinnerungen; Haftung des Verwalters bei Pflichtverletzungen

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:211119BVZR101.19.0

Fundstelle(n):
KAAAH-47146

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