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BGH Urteil v. - VI ZR 135/19

Gesetze: § 307 Abs 1 S 2 BGB

Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Intransparenz der Abtretung des Honoraranspruchs für Kfz-Schadensgutachten bei unvollständiger Begleichung durch Schädiger

Leitsatz

Die in einem Vertrag über die Erstellung eines Kfz-Schadensgutachtens enthaltene formularmäßige Klausel, nach der der geschädigte Auftraggeber dem Sachverständigen in Bezug auf dessen Honoraranspruch "erfüllungshalber" seinen auf Ersatz der Sachverständigenkosten gerichteten Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger abtritt, ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, wenn die Klausel zugleich die Regelung enthält

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:180220UVIZR135.19.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 1025 Nr. 19
NJW 2020 S. 1888 Nr. 26
NJW 2020 S. 9 Nr. 20
WM 2020 S. 1890 Nr. 40
ZIP 2020 S. 919 Nr. 19
UAAAH-47228

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