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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 3 R 277/17

Streitig ist, ob die Beklagte verpflichtet ist, weitere Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem nach der Anlage 1 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) und entsprechende Arbeitsverdienste festzustellen.

Fundstelle(n):
CAAAH-47380

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