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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 8 R 617/17

Streitig ist im Rahmen eines Zugunstenverfahrens (= Überprüfungsverfahrens), ob die Beklagte Feststellungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) zu treffen hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
GAAAH-47383

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