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BSG Urteil v. - B 2 U 3/18 R

Gesetze: § 1150 Abs 2 S 1 RVO, § 1150 Abs 2 S 2 Nr 1 RVO, § 539 Abs 1 Nr 14 Buchst b RVO, § 548 Abs 1 S 1 RVO

Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Schülerunfall - Spezialschule - Kinder- und Jugendsportschule - sachlicher Zusammenhang - organisatorischer Verantwortungsbereich - Sportunfall - Wettkampfteilnahme - Armeesportclub

Leitsatz

Schüler einer Kinder- und Jugendsportschule, die für ihren Armeesportclub an einem Wettkampf teilgenommen haben, sind in der Schülerunfallversicherung versichert, wenn die Schule für die Teilnahme Mitverantwortung trug, weil sie in Planung und Genehmigung des Wettkampfs eingebunden und die zum Wettkampf begleitende Trainerin zugleich auch Lehrkraft der Schule war.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:261119UB2U318R0

Fundstelle(n):
PAAAH-47474

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