Schüler einer Kinder- und Jugendsportschule, die für ihren Armeesportclub an einem Wettkampf teilgenommen haben, sind in der Schülerunfallversicherung versichert, wenn die Schule für die Teilnahme Mitverantwortung trug, weil sie in Planung und Genehmigung des Wettkampfs eingebunden und die zum Wettkampf begleitende Trainerin zugleich auch Lehrkraft der Schule war.