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BGH Urteil v. - I ZR 214/18

Gesetze: Art 87 Abs 3 EWGV 2001/83, Abschn 8 EWGV 2001/83, § 7 Abs 1 S 1 Halbs 1 HeilMWerbG, § 7 Abs 1 S 1 Halbs 2 Nr 2 Buchst a HeilMWerbG, § 11 Abs 1 S 1 Nr 13 HeilMWerbG

Vorlage an den EuGH: Teilnahme an einem Gewinnspiel durch Einreichung eines Rezepts an eine Versandapotheke - Gewinnspielwerbung

Leitsatz

Gewinnspielwerbung

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EG L 311 vom , S. 67 ff.), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2019/1243 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. EU L 198 vom , S. 241), folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Steht es mit den Bestimmungen des Titels VIII und insbesondere mit Art. 87 Abs. 3 der Richtlinie 2001/83/EG in Einklang, wenn eine nationale Vorschrift (hier: § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG) dahin ausgelegt wird, dass es einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Versandapotheke verboten ist, mit der Auslobung eines Gewinnspiels um Kunden zu werben, wenn die Teilnahme an dem Gewinnspiel an die Einreichung eines Rezepts für ein verschreibungspflichtiges Humanarzneimittel gekoppelt ist, der ausgelobte Gewinn kein Arzneimittel, sondern ein anderer Gegenstand ist (hier: ein Elektrofahrrad im Wert von 2.500 € und elektrische Zahnbürsten), und nicht zu befürchten ist, dass einer unzweckmäßigen oder übermäßigen Verwendung von Arzneimitteln Vorschub geleistet wird?

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:200220BIZR214.18.0

Fundstelle(n):
RIW 2020 S. 466 Nr. 7
QAAAH-47640

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