Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - III R 46/17

Gesetze: EStG § 77;

Kindergeld; Erstattung der Kosten des Vorverfahrens bei Untätigkeitseinspruch

Leitsatz

1. NV: Gegenstand eines in einem Verfahren auf Festsetzung von Kindergeld eingelegten Untätigkeitseinspruches ist nur das Tätigwerden der Behörde und nicht bereits die Festsetzung des begehrten Kindergelds.

2. NV: Der Gegenstandswert eines solchen Vorverfahrens bestimmt sich gemäß § 2 Abs. 1, § 23 Abs. 1 Sätze 1 und 3 RVG nach § 52 Abs. 1 GKG und ist mit 10 % des streitigen Kindergeldbetrages anzusetzen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.181219.IIIR46.17.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2020 S. 220 Nr. 7
BFH/NV 2020 S. 690 Nr. 8
DStRE 2020 S. 1041 Nr. 17
HFR 2020 S. 629 Nr. 7
PAAAH-47675

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank