Überlanges Gerichtsverfahren - Verfahren der Streitwertfestsetzung als eigenständiges Gerichtsverfahren - erhebliche Überlänge - keine Widerlegung der Vermutung des immateriellen Nachteils - keine zwangsläufige Geldentschädigung - Wiedergutmachung auf sonstige Weise - Feststellung der Überlänge - keine Pflicht zur Tenorierung der genauen Dauer der Überlänge - Vererbbarkeit des Entschädigungsanspruchs - Rechtsanwalt - schützenswertes Interesse - eigener Entschädigungsanspruch für überlanges Kostenfestsetzungsverfahren
Leitsatz
1. Ein Verfahren der Streitwertfestsetzung kann ein eigenständiges Gerichtsverfahren im Sinn des Entschädigungsrechts sein.
2. Zur Wiedergutmachung durch Feststellung der Überlänge braucht das Entschädigungsgericht die Dauer der Überlänge nicht zwingend zu tenorieren.
3. Der Entschädigungsanspruch wegen überlanger Verfahrensdauer ist vererblich.
4. Rechtsanwälte können ein schützenswertes Interesse an einer Streitwert- und Kostenfestsetzung in angemessener Zeit haben, dessen Verletzung einen Anspruch auf Geldentschädigung begründen kann.