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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 19 AS 1204/18

Die Beklagte wendet sich gegen die Verurteilung zur Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft nach § 28 Abs. 7 S. 1 Nr. 3 SGB II in Höhe von jeweils 120,00 EUR für die Teilnahme der Klägerinnen an einem Sommercamp des Jugendverbandes "S" der N Partei Deutschlands (N) vom 00.07.2016 bis 00.08.2016.

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Fundstelle(n):
WAAAH-47985

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