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LSG Sachsen Urteil v. - L 7 R 765/19 ZV

Die Beteiligten streiten - im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens und im Berufungsverfahren nur noch - über die Verpflichtung der Beklagten weitere Entgelte des Klägers für Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz für die Jahre 1981 bis 1983 (Zuflussjahre) in Form von Jahresendprämien festzustellen.

Fundstelle(n):
JAAAH-47998

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