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LSG Sachsen Urteil v. - L 7 R 766/19 ZV

Die Beteiligten streiten - im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens und im Berufungsverfahren nur noch - über die Verpflichtung der Beklagten weitere Entgelte des Klägers für Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz für die Jahre 1973, 1976, 1978 bis 1981 und 1983 (Zuflussjahre) in Form von Jahresendprämien festzustellen.

Fundstelle(n):
TAAAH-47999

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