Elterngeld - Anspruchsberechtigung - Inlandswohnsitz - vorübergehender Auslandsaufenthalt der gesamten Familie - Aufrechterhaltung des Wohnsitzes in Deutschland - Schwerpunkt der Lebensverhältnisse - Prognose zu Beginn des Bezugszeitraums - Berücksichtigung aller erkennbaren Umstände - keine Bindung an die Feststellung des Wohnsitzes in steuerrechtlichen Kindergeldverfahren - richterliche Überprüfung - kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung - sozialgerichtliches Verfahren - Prognose als hypothetische Tatsache - Prognoseentscheidung der Tatsacheninstanz - Bindung des Revisionsgerichts an Tatsachenfeststellungen - Kontrollmaßstab im Revisionsverfahren - Verfassungsrecht - Inlandsbezug - Erziehung und Betreuung des Kindes im Inland - sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis - Rumpfarbeitsverhältnis
Leitsatz
Das Fortbestehen des Wohnsitzes oder ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland ist im Rahmen einer Prognose unter Berücksichtigung aller zu Beginn des elterngeldrechtlichen Bezugszeitraums erkennbaren Umstände festzustellen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2020:270320UB10EG718R0
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 2740 Nr. 49 HFR 2020 S. 1077 Nr. 11 NJW 2020 S. 10 Nr. 29 UAAAH-48119