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EuGH Urteil v. - C-458/18

Gesetze: EGV 2011/96 Art 2 Buchst a Nr i, EGV 2011/96 Anh I Teil A Buchst ab, EGV 2011/96 Art 2 Buchst a Nr iii, EGV 2011/96 Anh I Teil B

Mutter-Tochter-Richtlinie nicht auf in Gibraltar gegründete Gesellschaften anwendbar

Leitsatz

Art. 2 Buchst. a Ziff. i und iii der Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten in Verbindung mit deren Anlage I Teil A Buchst. ab sowie Teil B letzter Spiegelstrich sind dahin auszulegen, dass die in diesen Bestimmungen enthaltenen Begriffe „nach dem Recht des Vereinigten Königreichs gegründete Gesellschaften“ und „corporation tax im Vereinigten Königreich“ nicht die in Gibraltar gegründeten und dort körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaften erfassen.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2020:266

Fundstelle(n):
FAAAH-48163

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