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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 13 K 171/17

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a; EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b; EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c; EStG § 32 Abs 4 S 2

Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht

Leitsatz

Arbeitet ein Kind nach Abschluss einer Ausbildung zum Bankkaufmann vollzeitig in einer Bank als Bankkaufmann und absolviert es daneben eine Ausbildung zum „Bankfachwirt Bankcolleg“ an einer Genossenschaftsakademie der Volks- und Raiffeisenbanken, handelt es sich regelmäßig nicht mehr um eine mehraktige erstmalige Berufsausbildung.

(2. Rechtsgang)

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2020 S. 3795
VAAAH-48282

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