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BGH Urteil v. - VI ZR 316/19

Gesetze: § 249 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 843 Abs 1 Alt 2 BGB

Arzthaftung: Schadensersatzpflicht für Kosten der Begleitpersonen des Geschädigten auf Urlaubsreise

Leitsatz

Zur Verpflichtung des Schädigers, die Kosten einer verletzungsbedingt erforderlichen Begleitung des Geschädigten durch Betreuungspersonen zu ersetzen (hier: behinderungsbedingte Mehrkosten einer Reise nach Gran Canaria).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:100320UVIZR316.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 2113 Nr. 29
JAAAH-48409

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