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BSG Urteil v. - B 2 U 9/18 R

Gesetze: § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7, § 550 RVO

Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Vorbereitungshandlung - Abgrenzung zur älteren BSG-Rechtsprechung zu § 550 RVO - Beschränkung des Versicherungsschutzes: ausdrücklich normierte Vorbereitungshandlung - soziales Schutzbedürfnis - Wegunterbrechung - Handlungstendenz - privatwirtschaftliche Vorbereitungshandlung - enger zeitlicher, sachlicher und örtlicher Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit - "notwendiges" Auftanken des Pkw

Leitsatz

Das Auftanken eines PKW ist als rein privatwirtschaftliche Vorbereitungshandlung für die Zurücklegung des Weges grundsätzlich nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:300120UB2U918R0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 3344 Nr. 45
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2020 S. 2529
GAAAH-48436

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