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BSG Urteil v. - B 14 AS 26/18 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , § 22 Abs 5 SGB 2 vom

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbedarf - selbst genutztes Wohneigentum - Zahlungen auf Zinsforderungen aus vor dem Leistungsbezug gekündigten Immobiliendarlehen

Leitsatz

Ratenzahlungsverpflichtungen aufgrund einer Vereinbarung, die nach einem gekündigten Immobiliendarlehensvertrag mit dem Darlehensgeber geschlossen wurde, um die damals fällige Restschuld sowie fälligen Zinsen ratenweise zurückzuzahlen, sind nicht als Unterkunftsbedarf anzuerkennen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:121219UB14AS2618R0

Fundstelle(n):
QAAAH-48437

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