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BAG Urteil v. - 6 AZR 23/19

Gesetze: § 3 Abs 4 S 2 TV-L, § 3 Abs 4 S 1 TV-L, Art 12 Abs 1 GG

Untersagung einer Nebentätigkeit gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 TV-L

Leitsatz

Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TV-L kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen eine entgeltliche Nebentätigkeit untersagen oder diese mit Auflagen versehen. Diese Bestimmung ist verfassungskonform. Die Berufsfreiheit der Arbeitnehmer ist bei der Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 3 Abs. 4 Satz 2 TV-L und bei der Rechtsanwendung im Einzelfall zu berücksichtigen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2019:191219.U.6AZR23.19.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 1267 Nr. 22
NJW 2020 S. 10 Nr. 25
NJW 2020 S. 2050 Nr. 28
FAAAH-48484

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