Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - IX ZB 33/18

Gesetze: § 3 Abs 2 Buchst e InsVV, § 13 InsVV, § 305 Abs 1 Nr 3 InsO

Verbraucherinsolvenzverfahren: Angemessene Vergütung bei geringer Anzahl von Gläubigern und geringer Höhe der Verbindlichkeiten

Leitsatz

Im Verbraucherinsolvenzverfahren kann die Mindestvergütung des § 13 InsVV ausnahmsweise um einen Abschlag nach § 3 Abs. 2 Buchst. e InsVV gekürzt werden, wenn wegen der Überschaubarkeit der Vermögensverhältnisse und der geringen Anzahl der Gläubiger oder der geringen Höhe der Verbindlichkeiten der durchschnittliche Aufwand eines massearmen Verfahrens beträchtlich unterschritten wird, die Arbeitserleichterung nicht bereits darauf zurückzuführen ist, dass die Unterlagen nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO von einer geeigneten Person oder Stelle erstellt worden sind, und sich ohne die zusätzliche Kürzung eine unangemessene hohe Vergütung ergäbe.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:120320BIXZB33.18.0

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 12 Nr. 23
NJW 2020 S. 10 Nr. 23
NJW-RR 2020 S. 685 Nr. 11
WM 2020 S. 980 Nr. 21
ZIP 2020 S. 1197 Nr. 24
ZIP 2020 S. 42 Nr. 21
JAAAH-48487

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank