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BFH Urteil v. - I R 67/17

Gesetze: EstG § 48 Abs. 1 Satz 1; EstG § 48a Abs. 1; AO § 128; AO § 168 Satz 1;

Keine Umdeutung des Anmeldungszeitraums einer Anmeldung zur Bauabzugsteuer

Leitsatz

NV: Der durch Auslegung ermittelte Anmeldungszeitraum einer Anmeldung zur Bauabzugsteuer kann nicht durch Umdeutung i.S. des § 128 AO geändert werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.091019.IR67.17.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 1173 Nr. 21
BFH/NV 2020 S. 681 Nr. 8
BAAAH-48549

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