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BGH Urteil v. - II ZR 169/18

Gesetze: § 167 ZPO, § 204 Abs 1 Nr 1 BGB

Schadensersatz bei Gesellschaftsbeteiligung: Verjährungshemmende Wirkung bei "demnächstiger" Klagezustellung

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Zahlung von 54.200 € nebst Zinsen als Schadensersatz aus abgetretenem Recht wegen der von der Zedentin Dr. Z.          2009 gezeichneten Beteiligung an der M.            GmbH & Co. KG, deren Gründungsgesellschafterin die Beklagte zu 1 ist. Die Beteiligung erfolgte mittelbar über die Beklagte zu 2, die Initiatorin und Prospektherausgeberin war, als Treuhänderin.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:011019UIIZR169.18.0

Fundstelle(n):
KAAAH-48572

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